Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kann deine Gesundheit im Alltag unterstützen und wird daher nicht ohne Grund gefördert und bezahlt.
Wer bezahlt den höhenverstellbaren Schreibtisch?
Die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch bekommst du von deinem Arbeitgeber oder einem Sozialträger bezahlt, wenn du deine Arbeit nur noch eingeschränkt ausführen kannst und dich ein höhenverstellbarer Schreibtisch bei deinen ernsthaften Beschwerden unterstützt, damit du deine Büroarbeit am Schreibtisch bis zu deiner Rente wahrnehmen kannst.
Ganz egal wer dir den höhenverstellbaren Schreibtisch zahlen sollte: ein Antrag zur Förderung muss vor dem Kauf gestellt werden!
Es gibt einige Anlaufstellen für die Kostenübernahme von einem ergonomisch höhenverstellbaren Schreibtisch die ich dir in den nächsten Absätzen im Detail erläutere.
Der Arbeitgeber ist die erste Anlaufstelle für einen geeigneten Schreibtisch für dich.
Dein Arbeitgeber ist für die Büroausstattung verantwortlich
Dein Arbeitgeber sollte sich in jedem Fall für deine Gesundheit interessieren.
Denn was ist, wenn du deine Arbeit nicht machen kannst?
Spätestens, wenn du durch deine Gesundheit und den damit verbundenen Beschwerden deine Arbeit nicht wahrnehmen kannst, ist dein Arbeitgeber an deiner Gesundheit interessiert, glaub mir.
Denn der Arbeitsausfall der entsteht, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst, ist für deinen Arbeitgeber sehr hoch:
- Dein Gehalt muss bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber gezahlt werden, bis die Krankenkasse übernimmt
- Deine Arbeit bleibt liegen und kann nicht erledigt werden, dein Arbeitgeber erhält keine Einnahmen
Bereits wenige Tage an Arbeitsausfall reichen an Kosten für deinen Arbeitgeber aus, um den Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtischs auszugleichen und damit deine Gesundheit zu fördern.
Daher sollte dein Chef und Arbeitgeber besser frühzeitig in ergonomische Büromöbel investieren und einen höhenverstellbaren Schreibtisch anschaffen.
Denn man sagt nicht ohne Grund: “Vorsorge ist besser als Nachsorge!”
Neben der Vorsorge, um gar nicht erst die Beschwerden eintreten zu lassen, ist nachgewiesen, dass du mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch deine Arbeit schneller und besser erledigen kannst.
Der Grund für besseres, schnelleres und konzentrierteres Arbeiten am höhenverstellbaren Schreibtisch ist simpel:
Durch das Verstellen des Schreibtischs in der Höhe, kannst du vom sitzenden ins stehende Arbeiten wechseln und umbekehrt.
Dadurch bewegst du dich umso mehr und dein Kopf wird ausreichend mit Sauerstoff versorgt – du gelangst zu Höchstleistungen.
Dein Arbeitgeber hat für eine ergonomische und zeitgemäße Büroeinrichtung zu sorgen.
Wenn du an Beschwerden durch das Sitzen am gewöhnlich Schreibtisch leidest, konfrontiere deinen Arbeitgeber mit diesen Fakten und Frage nach einem höhenverstellbaren Schreibtisch und wenn noch nicht vorhanden – einen ergonomischen Bürostuhl.
Denn dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abzuwägen, ob ein höhenverstellbarer Schreibtisch für dich erforderlich ist.
Dazu kann er von einer Person der Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt unterstützt werden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu stellen?
Das der Arbeitgeber für die deine Büroausstattung verantwortlich ist und für eine ergonomische und zeitgemäße Büroeinrichtung zu sorgen hat, habe ich dir in der vorherigen Überschrift im Detail erläutert.
Aber ist dann der Arbeitgeber auch verpflichtet einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu stellen?
Dein Arbeitgeber ist für deine angemessene Büroausstattung verantwortlich und muss gewährleisten, dass du deine Arbeit im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung wahrnehmen kannst. Der Arbeitgeber ist dann dazu verpflichtet dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu stellen, wenn du eine Begründung vorlegen kannst, dass die Höhenverstellung am Schreibtisch dir bei deinen Beschwerden hilft und dich in deiner Arbeit unterstützt.
Eine gezielte Definition oder ein klares Urteil darüber, ob dir ein höhenverstellbarer Schreibtisch zu steht, gibt es nicht und kommt immer auf den Einzelfall an.
So ist dein Chef und Arbeitgeber erstmal nicht in deiner Schuld, dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu besorgen, allerdings kannst du ihn dazu bringen, sobald du eine gute Begründung dazu vorlegst.
Diese Begründung sollte von einem ärztlichen Attest mit Befund gestützt werden.
Außerdem sollte es eindeutig darauf hinweisen, dass das Arbeiten ohne einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu eindeutigen Einschränkungen in deiner Arbeit führen wird.
Diese Pflichten muss dein Arbeitgeber für den Büroarbeitsplatz erfüllen
Es gibt viele gesetzliche Vorgaben die den Arbeitgeber verpflichten, wie und in welchem Umfang er dir den Büroarbeitsplatz stellen muss.
So beschreibt die Arbeitsstättenverordnung im “Anhang zur Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten” unter dem Punkt 6. “Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“, wie dein Büroarbeitsplatz auszusehen hat.
Was darin bisher allerdings nicht klar beschrieben wird, ist wie der Büroschreibtisch auszusehen hat.
Zu Tischen ist darin lediglich definiert, dass diese eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und dadurch frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein sollen.
Der Leitfaden für die Gestaltung von Bilschirm- und Büroarbeitsplätzen von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), beschreibt die Arbeitsstättenverordnung verständlicher, wie die Vorgaben zur Bildschirmarbeit umgesetzt werden können.
Der Leitfaden enthält auch die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und ist mit deren Zusammenarbeit entstanden, um die Vorgaben für die Bildschirmarbeit in Büros zu veranschaulichen und gezielter für uns als Laien von Rechtstexten, zu beschreiben.
So entstehen die Beschwerden bei der Bildschirmarbeit
Im Leitfaden der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung werden die häufigsten körperlichen Belastungen und deren Ursache genannt.
Eine Gefahr kann bei der Arbeit am Schreibtisch durch körperliche Belastungen entstehen, die verursacht werden durch:
- Ungünstige Körperhaltung
- Einseitige Belastung
- Unzureichende Arbeitsmittel
- Unzureichende Arbeitsorganisation
Von der ungünstigen Körperhaltung und der einseitigen körperlichen Belastung sind besonders der Schulter-Arm-Bereich, die Halswirbelsäule und die Lendenwirbelsäule betroffen.
Diese Körperbereiche sind als erstes von Beschwerden betroffen, was ich selbst bestätigen kann:
Angefangen bei der unteren Lendenwirbelsäule, hatte ich später auch Beschwerden an der rechten Schulter, die sich bis in den Nacken erstreckten.
Die Ursache von Beschwerden durch die Arbeit am Schreibtisch entstehen durch Trainings- und Bewegungsmangel mit einer “verminderten Ausprägung der Muskulatur im Bereich des Halte- und Bewegungsapparates“, laut Leitfaden für Bildschirmarbeit.
Das soll im Klartext bedeuten, dass zu wenig Bewegung und daher auch ein zu geringes Training dazu führen, dass überhaupt erst Beschwerden bei der Bildschirmarbeit entstehen können.
Denn Beschwerden durch Verspannungen, falsche Körperhaltung und einseitige Belastung entstehen immer dann, wenn dein Körper keine Bewegung als Ausgleich zur Lockerung erhält und er zudem zu wenig Muskulatur nicht in der Lage ist die Beschwerden auszugleichen.
Das ganze schimpft sich dann: ein Ungleichgewicht von Muskulatur und körperlicher Belastung.
Gibt es einen höhenverstellbaren Schreibtisch von der Rentenversicherung?
Wie dein Arbeitgeber, ist auch die deutsche Rentenversicherung daran interessiert, dass du deine Arbeit möglichst lange bis zum Renteneintritt erledigen kannst.
Und das nicht ohne Grund:
Umso länger du als Angestellter arbeitest, umso länger zahlst du auch in die Rentenkasse ein.
Daher interessiert sich auch die Rentenversicherung für dich und unterstützt dich bei der Erhaltung deiner Gesundheit.
Die deutsche Rentenversicherung hat höhenverstellbare Schreibtische bis zum 2019 schon mit einem einfachen Rezept und der Begründung durch einen Arzt finanziert.
Der höhenverstellbare Schreibtisch war dann sogar dein Eigentum, auch wenn der Schreibtisch im Büro von deinem Arbeitgeber stand.
Heute hat sich die Unterstützung durch die Rentenversicherung verändert:
Am 1.4.2019 hat die Rentenversicherung eine Information veröffentlicht, die verdeutlicht, dass die Rentenversicherung einen höhenverstellbaren Schreibtisch als “ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung” einstuft und daher der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist.
Daher ist die Förderung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch durch die Rentenversicherung nicht mehr so einfach, wie es bis vor dem April 2019 der Fall war.
Eine Kostenerstattung durch die Rentenversicherung ist nur noch für eine behinderungsbedingte Ausstattung des Arbeitsplatzes möglich.
Eine Förderung durch die Rentenversicherung ist allerdings auch weiterhin möglich:
Um die Förderung für einen Schreibtisch von der deutschen Rentenversicherung zu erhalten, benötigst du eine “Fachärztliche Empfehlung mit Begründung und konkreter Diagnose” wie es in dem Antragsformular G0133 der DRV beschrieben wird.
Dafür sollten dir ausführliche Arztbefunde vorliegen, die nachweisen, dass du einen höhenverstellbaren Schreibtisch benötigst, der dich in der Behinderung deiner Arbeitstätigkeit nachweislich unterstützt.
Wenn dein Antrag bei der deutschen Rentenversicherung trotz eindeutigem Befund abgelehnt wird, hast du mit einer Klage gute Chancen, den höhenverstellbaren Schreibtisch trotzdem zu erhalten.
Denn in einem gerichtlichen Verfahren für einen höhenverstellbaren Schreibtisch und einem orthopädischen Bürostuhl, lehnte die Rentenversicherung auch beides im ersten Zuge ab, hat aber nach dem Widerspruch die Kostenübernahme für den Tisch zugesichert.
Gut zu wissen:
Neben einem höhenverstellbaren Schreibtisch, werden zudem auch orthopädische Bürostühle von der deutschen Rentenversicherung gefördert, die speziell für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen angefertigt werden.
Eine Förderung von orthopädischen Bürostühlen ist bis zu 1305€ inklusive Mehrwertsteuer möglich.
Die Krankenkasse gibt keinen Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch
Für die Förderung eines höhenverstellbaren Schreibtischs müsste man meinen, dass die Krankenkasse sicherlich der beste Ansprechpartner für diese gesundheitliche Förderung wäre.
Als ich mich zu Beginn meiner Beschwerden mit dem Thema der Kostenübernahme von einem höhenverstellbaren Schreibtisch befasste, war ich auch dieser Meinung habe fest daran geglaubt, dass die Krankenkasse mir bei diesem Thema sicherlich unter die Arme greifen würde.
Umso mehr ich mich mit dem Thema und der Kostenübernahme aus Eigeninteresse beschäftigte, umso klarer wurde mir, dass die Krankenkasse dabei bisher so gut wie gar keine Hände für einen höhenverstellbaren Schreibtisch im Spiel hat.
Denn die Krankenkasse übernimmt lediglich die sogenannten Hilfsmittel, die in einem Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Erstellt wird das Krankenkassen übergreifende Hilfsmittelverzeichnis von dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV), die die Interessen der Empfänger von Hilfsmitteln vertreten.
Das Hilfsmittelverzeichnis enthält alle Produkte, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden müssen, sobald diese von einem Vertragspartner der Krankenkasse angeboten und gekauft werden.
Zurzeit zählen zu den häufigsten Produkten im Hilfsmittelverzeichnis:
- Brillen und Kontaktlinsen
- Einlegesohlen und Schuheinlagen
- Hörhilfen und Hörgeräte
- Inkontinenzhilfen
- Rollatoren
- Rollstühle
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist bisher noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten (und wird es vermutlich auch nicht).
Auch auf Nachfrage bei der Techniker Krankenkasse nach der Unterstützung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch, heißt es:
“Schön, dass Sie sich Gedanken über Ihre Gesundheit machen. Für Hilfsmittel die Sie für Ihre Arbeit benötigen sind Sie allerdings selbst verantwortlich. Sie haben aber die Möglichkeit bei Ihrem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nachzufragen.“
Techniker Krankenkasse
In Zukunft und dem ständig wachsenden Leiden durch den entstehenden Bewegungsmangel am Schreibtisch, und den dadurch wiederum entstehenden Leiden, könnte es aber auch ein höhenverstellbarer Schreibtisch nach meiner Meinung in den Hilfsmittelkatalog schaffen.
Denn nicht ohne Grund wird Sitzen als “das neue Rauchen” bezeichnet.
Wenn ein höhenverstellbarer Schreibtisch es zukünftig in das Hilfsmittelverzeichnis schaffen sollte und weiterhin von der Krankenkasse im Einzelfall nicht gefördert werden sollte, ist eine Klage mit guter Aussicht auf Erfolg:
“Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht bindend im rechtlichen Sinne, allerdings entfaltet es eine marktsteuernde Wirkung, was von den obersten Gerichten in ständiger Rechtsprechung festgestellt worden ist.”, so die Aussage im Ratgeber zu den Hilfsmitteln der GKV.
Auf Deutsch heißt das, dass es zwar im Streitfall vor Gericht für ein Hilfsmittel nicht als rechtliche Grundlage für die Argumentation dient, aber von den obersten Gerichten bisher anerkannt wurde.
Wer zahlt einen höhenverstellbaren Schreibtisch im Homeoffice?
Den Schreibtisch fürs Homeoffice bezahlt zu bekommen klingt fantastisch, nicht wahr?
Tatsächlich habe ich es geschafft genau das zu bekommen: Einen höhenverstellbaren Schreibtisch im Homeoffice, für den ich nichts zahlen musste.
Wie das geht?
Einen höhenverstellbaren Schreibtisch fürs Homeoffice bezahlt dir entweder dein Arbeitgeber, oder alternativ die Bundesagentur für Arbeit, wenn du einen Arbeitsvertrag fürs Homeoffice vorlegen und eine dieser typischen Bürokrankheiten vorweisen kannst.
In meinem Fall wurde der Schreibtisch im Wert von 800€ von der Bundesagentur bezahlt.
Was ich dafür tun musste und wie auch du einen höhenverstellbaren Schreibtisch fürs Homeoffice bezahlt bekommst – das zeige ich dir im Beitrag zur Kostenübernahme durch das Arbeitsamt: Kosten werden auch für den Schreibtisch im Homeoffice übernommen.
Die einzige Möglichkeit in 2023 wie du die Kosten für einen Schreibtisch übernommen bekommst, verrate ich dir jetzt:
Fazit: Wer zahlt einen höhenverstellbaren Schreibtisch im Jahr 2023?
Als erstes solltest du mit deinem Chef sprechen, um an deinen elektrisch in der Höhe verstellbaren Schreibtisch zu gelangen.
Denn für die Büroausstattung ist in erster Linie dein Arbeitgeber verantwortlich.
Überzeugen kannst du deinen Vorgesetzten mit den Argumenten, dass der Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtischs günstiger ist, als wenn du deine Arbeit für mehrere Tage, oder gar Wochen nicht wahrnehmen kannst:
Der Arbeitsausfall ist enorm: schon ein Krankheitstag kostet deinen Chef zwischen 400€ und 750€, je nach Bruttogehalt. Das bedeutet im Klartext, dass sich ein Schreibtisch schon ab 1-2 Fehltagen selbst bezahlt hat und zudem deine Gesundheit nachweislich fördert, wenn du ihn richtig benutzt.
Besser Vorsorge statt Nachsorge: Überzeuge deinen Chef von einem höhenverstellbaren Schreibtisch für deine Gesundheit, bevor du an Rücken-, Nacken oder sonstigen Beschwerden leidest.
Sollte die Kostenübernahme durch deinen Arbeitgeber verneint werden, werden die Kosten für einen Schreibtisch leider nur noch im Fall einer Nachsorge erstattet. Das bedeutet, die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch werden dann nur noch dann erstattet, wenn es eigentlich schon zu spät ist und dich nachweisbare Beschwerden bei deiner Arbeit einschränken.
Anträge der Rentenversicherung:
“G0100 – Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag” und dem Antrag
“G0133 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind“
Im Jahr 2023 wird ein höhenverstellbarer Schreibtisch nicht mehr von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung bezahlt. Die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch werden im Jahr 2023 nur noch von der Bundesagentur für Arbeit oder im Zweifelsfall von deinem Arbeitgeber übernommen
Dazu brauchst du Nachweise in Form von Befunden, Arztberichten oder Reha-Entlassungsberichten, die klar nachweisen, was deine Beschwerden sind und das diese eindeutig durch sitzende Tätigkeit entstanden sind oder zumindest verschlimmert werden.
Wenn du eine eindeutige Einschränkung bei deiner Arbeit nachweisen kannst (siehe Krankheitsbilder im unten verlinkten Artikel), dann bist du berechtigt einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu bekommen.
Anderenfalls nicht.
Wie das funktioniert und was du dafür benötigst, verrate ich dir im Artikel wie dein höhenverstellbarer Schreibtisch vom “Arbeitsamt” bezahlt wird
Spoiler: Es hat bei mir funktioniert 🙂
FAQ
Hier findest du die häufigsten Fragen zur Kostenübernahme von einem höhenverstellbaren Schreibtisch:
Wann zahlt die Krankenkasse höhenverstellbaren Schreibtisch?
Leider zahlt die Krankenkasse inzwischen keinen höhenverstellbaren Schreibtisch mehr für dich.
Ich habe persönlich bei meiner Krankenkasse dazu angefragt und wurde an die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit verwiesen.
Wie bekomme ich auf der Arbeit einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
Auf der Arbeit bekommst du einen höhenverstellbaren Schreibtisch, indem du:
- Deinen Arbeitgeber (Chef) fragst, wie du einen höhenverstellbaren Schreibtisch bekommen kannst
- Dein Chef wird dich je nach Unternehmensgröße deines Arbeitgebers, entweder an das Gesundheitsmanagement verweise oder insofern es das nicht geben sollte, dir direkt beantworten können
- Sollte es ein Gesundheitsmanagement geben, kannst du dich direkt an die zuständigen Kollegen wenden
- In der Regel musst du für einen höhenverstellbaren Schreibtisch gute Argumente dazu vorweisen (siehe Fazit weiter oben im Text)
Gibt es einen Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch von der Techniker Krankenkasse?
Ich bin selbst Mitglied bei der Techniker Krankenkasse und habe selbst für einen Zuschuss dort angefragt.
Daraufhin hieß es:
“Schön, dass Sie sich Gedanken über Ihre Gesundheit machen. Für Hilfsmittel die Sie für Ihre Arbeit benötigen sind Sie allerdings selbst verantwortlich. Sie haben aber die Möglichkeit bei Ihrem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nachzufragen.“Techniker Krankenkasse
Quelle: Techniker Krankenkasse
Daher gibt es keinen Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch von der Techniker Krankenkasse.
Höhenverstellbarer Schreibtisch im Homeoffice von der Krankenkasse?
Die Krankenkasse sollte deine Gesundheit fördern. So auch die Nutzung von einem höhenverstellbaren Schreibtisch für dein Homeoffice, richtig?
So dachte ich auch und wurde eines besseren belehrt:
Ein Zuschuss von der Krankenkassen für einen höhenverstellbaren Schreibtisch im Homeoffice ist ausgeschlossen.