So wird dein höhenverstellbarer Schreibtisch vom Arbeitsamt bezahlt (hat bei mir funktioniert!)

In Zeiten wo sich weder die Krankenkasse, noch die Rentenversicherung für dein Wohlergehen am Schreibtisch verantwortlich fühlen, blieb letzten Endes nur noch dein Arbeitgeber.

Denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir eine anständige Büroausstattung bereitzustellen.

Was es für einen höhenverstellbaren Schreibtisch noch als letzte Möglichkeit gibt, diesen für deinen Arbeitsplatz gefördert zu bekommen und wie ich einen solchen bezahlt bekomme habe, möchte ich dir in den folgenden Absätzen erklären 🙂

Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber für deine Büroausstattung verantwortlich

Fangen wir mal von Vorne an:

Schon im vergangenen Jahr 2022 war es schwierig einen Schreibtisch bezahlt zu bekommen, solange es der Arbeitgeber nicht freiwillig angeboten hat.

Mittlerweile übernimmt leider weder die Rentenversicherung, noch die Krankenkasse die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch für dich, da letztendlich der Arbeitgeber für dich und deine Büroausstattung verantwortlich ist.

Warum dich dein Arbeitgeber mit einem Schreibtisch unterstützen sollte, liegt eigentlich auf der Hand:

Besser investiert der Chef in die Mitarbeiter:innen und in deren Gesundheit und spart sich damit letztendlich sogar noch gutes Geld, anstatt das er das offensichtliche ignoriert. Wie dein Chef geld spart, wenn er dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch bezahlt?

Eigentlich logisch und eine echte Win-Win Situation:

Du als Angestellter bist weniger Krank, weil du mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch deine Gesundheit förderst, weniger monotone Arbeit verrichtest und schon muss dein Chef deinen Arbeitsausfall nicht mehr ausgleichen. Denn im worst-case zahlt dein Chef schon nach wenigen Tagen Krankheit drauf, weil du wegen deiner Krankheit deiner Arbeit nicht nachkommen kannst.

Wie du deinen Chef mit starken Argumenten überzeugen kannst und warum er für deine Büroausstattung verantwortlich ist, verrate ich dir im verlinkten Beitrag.

Sollte das aber nicht funktionieren, unterstützt dich aber aktuell noch die Bundesagentur für Arbeit dabei:

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Höhenverstellbare Schreibtische werden (noch) von der Bundesagentur für Arbeit gefördert

Ich weiß schon, was du jetzt denkst: “Hä? Aber ich bin doch gar nicht Arbeitslos

So oder so ähnlich dachte ich auch… aber nein, das musst du ja auch gar nicht sein.

Denn auch als gewöhnlicher Arbeitnehmer kannst du Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit beziehen, die dich in deinem Berufsleben unterstützen. Denn schließlich ist ja genau das das Aufgabengebiet der Arbeitsagentur, und nicht nur “Hartz 4”, was man häufig damit verbindet.

Und so hast du auch ohne deinen Arbeitgeber im Jahr 2023 noch eine Chance auf die Kostenübernahme für deinen höhenverstellbaren Schreibtisch, durch die Arbeitsagentur:

Die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch übernimmt in 2023 nur noch die Bundesagentur für Arbeit für dich, wenn du eine gesundheitliche Einschränkung hast und dich der Schreibtisch bei der Erfüllung deiner Arbeit unterstützen kann. Was du dazu vorweisen musst, steht im Paragraph 19 des Sozialgesetzbuchs III.

Was genau im §19 des SGBIII zur “Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben” steht und was in meinem Fall im November 2022 funktioniert hat, das erkläre ich dir jetzt in den folgenden Absätzen.

Und warum sich leider auch daran bald etwas ändern könnte, verrate ich dir am Ende des Beitrags.

Wann fördert das Arbeitsamt einen höhenverstellbaren Schreibtisch?

Das Arbeitsamt kann dir einen höhenverstellbarem Schreibtisch bezahlen, soweit, so gut.

Aber wie, oder besser wann wird ein Schreibtisch vom Arbeitsamt bezahlt?

Wie du dir sicherlich schon denken kannst, ist das nicht mal eben so, dass du zum Arbeitsamt stiefelst, sagst “ich hätte da gerne mal einen höhenverstellbaren Schreibtisch” – und ZACK, du bekommst ihn.

Wenn du den Beitrag zur Kostenübernahme von höhenverstellbaren Schreibtischen aus dem letzten Jahr gelesen hast, dann kannst du dir schon denken, dass das nicht ganz so einfach ist und du dafür gewisse Unterlagen einreichen musst.

Um allerdings erst einmal überhaupt “das Recht” darauf zu haben, die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, musst du eine Beschwerde oder gar eine Krankheit vorweisen, die das Arbeitsamt als “Förderfähig” definiert hat.

Dafür kommt natürlich kein temporäres Zwicken in Frage, sondern es muss schon eine dauerhafte körperliche Beschwerde oder Einschränkung sein:

Hast du Probleme deine Arbeit zu bewerkstelligen aufgrund von gesundheitlichen und zugleich körperlichen Beschwerden oder hast sogar eine anerkannte körperliche Behinderung, dann kann das Arbeitsamt mit dem Programm der “Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben” dir bei bestimmten Krankheitsbildern unter die Arme greifen und bezahlt dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch.

Welches Krankheitsbild oder Behinderung das ist, steht im Sozialgesetzbuch III geschrieben und wird im Paragraph §19 definiert.

Was genau darunter fällt, das möchte ich dir jetzt im folgenden Absatz erläutern:

Das Arbeitsamt erfüllt den Paragraph §19 des Sozialgesetzbuchs III (§19 SGB III)

Auf meine Anfrage ans Arbeitsamt, was mich denn für die Förderung eines Schreibtischs berechtigt hat und was es sonst noch für Krankheitsbilder dafür gibt, habe ich es quasi aus erster Hand erfahren:

Das Arbeitsamt ist Reha-Träger und kommt dem §19 Paragraph des Sozialgesetzbuchs III nach:

[…] Ausschlaggebend ist für den Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit die Erfüllung des § 19 SGB III. Erster Ansprechpartner ist grundsätzlich immer der Betrieb.

Quelle: Mail der Arbeitsagentur

So wissen wir nun, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Sozialgesetzbuch III (3) verpflichtet ist und dem hier relevanten Paragraph §19 nachkommen muss. Allerdings ist immer erstmal dein Betrieb für deine Büroausstattung verantwortlich und muss vorher für eine Unterstützung angefragt werden.

So weit, so gut.

Was dazu in dem Paragraph §19 geschrieben steht und für einen höhenverstellbaren Schreibtisch letztlich interessant ist, das verrate ich dir jetzt:

Deswegen bezahlt das Arbeitsamt einen höhenverstellbaren Schreibtisch

Warum das Arbeitsamt den neunzehnten Paragraphen (§19) des SGB III erfüllen muss, habe ich dir im vorherigen Absatz erläutert.

Was jetzt aber im Sozialgesetzbuch III für die Förderung eines Schreibtisch geschrieben steht, das verrät uns schon direkt der erste Absatz in dem Gesetzestext:

(1) Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am
Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im
Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind
und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich Menschen mit
Lernbehinderungen.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014659.pdf

Das bedeutet im Klartext:

Sobald eine Krankheit, Beschwerde oder gar Behinderung bei dir vorliegt und von Dauer ist und du deinem Beruf nicht mehr ohne Einschränkungen nachkommen kannst, es aber möchtest, bist du grundsätzlich dazu berechtigt bist, eine Förderung durch das Förderprogramm “Teilhabe am Arbeitsleben” vom Arbeitsamt zu erhalten.

Darunter fällt zwar auch eine Lernbehinderung, aber das man deswegen einen höhenverstellbaren Schreibtisch erhält, kann ich mir kaum vorstellen 😛

Denn schließlich geht’s ja darum, dich bei deinem Leiden zu unterstützen, was dich von der Arbeit abhalten könnte und womit deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Das ist im Falle eines höhenverstellbaren Schreibtischs der klare Benefit, dass du Abwechslung bei der Sitzposition erhältst und womit du auch im Arbeiten stehen kannst, um eine körperliche Einschränkung zu kompensieren.

Zu solch einer Einschränkung kann eine der folgenden typischen Bürokrankheiten zählen:

  • Hexenschuss
  • ISG Syndrom
  • Ischiasschmerz
  • Bandscheibenvorfall
  • Osteoporose
  • Wirbelkanalverengung
  • Wirbelgelenkarthrose
  • Wirbelgleiten

… die mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch kompensiert werden könnten, damit du deiner Arbeit wieder nach kommen kannst.

Dass du für eine Förderung durch das Arbeitsamt aber noch keine anerkannte Behinderung haben musst, sagt uns der zweite Absatz im §19:


(2) Menschen mit Behinderungen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in
Absatz 1 genannten Folgen droht.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014659.pdf

Dieser Absatz Verrät uns, dass auch schon ein erkennbares Krankheitsbild als Fördergrund ausreichen könnte, um zu einem höhenverstellbaren Schreibtisch zu gelangen.

Es muss also nicht so weit kommen, dass deine körperlichen Gesundheitseinschränkungen zu einer dauerhaften Krankheit führen, sondern das Arbeitsamt unterstützt dich auch schon dann, wenn du bereits ein vom Arzt oder einer anerkannten Institution wie einer Reha-Klink einen Nachweis hast, dass deine Beschwerden zu einer solchen bleibenden Einschränkung führen könnte.

Was in meinem Fall das Arbeitsamt für die Förderung eines Schreibtischs überzeugt hat, erfährst du einem der kommenden Beiträge 🙂

Disclaimer: Da ich weder Anwalt noch beim Arbeitsamt tätig bin, ist das meine Interpretation der mir zur Verfügung gestellten Informationen und wie ich auch letztendlich einen höhenverstellbaren Schreibtisch erhalten habe 🙂

Kosten werden auch für den Schreibtisch im Homeoffice übernommen

Wahrhaftig werden von der Arbeitsagentur für Arbeit auch elektrisch höhenverstellbare Schreibtische für deinen Arbeitsplatz im Homeoffice übernommen. Ich konnte es auch kaum glauben und habe es selbst versucht.

Und das Ergebnis?

Es hat funktioniert und ich habe Zuhause in meinem Homeoffice einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch stehen, der von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wurde 🙂

Was ich dafür tun und vorweisen musste, kannst du in meinem Beitrag dazu lesen, den ich hier in den nächsten Wochen veröffentlichen.

Also schau gerne wieder rein!

Aber eins möchte ich dir vorweg schon verraten: Du brauchst dazu einen offiziellen Nachweis von deinem Arbeitgeber, dass du auch von Zuhause arbeiten darfst!

Fazit

Die letzte Chance für einen kostenlosen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch im Jahr 2023, ist aktuell nur noch das die Bundesagentur für Arbeit, auch umgangssprachlich das “Arbeitsamt”.

Mit dem Förderprogramm “Teilhabe am Arbeitsleben” der Bundesagentur für Arbeit, gibt es damit eine letzte Chance, einen höhenverstellbaren Schreibtisch gefördert zu bekommen.

Dazu musst du zwar eine begründete Erkrankung vorweisen, erhältst dann aber die Möglichkeit dir einen Schreibtisch in Höhe von bis zu 900€ auszusuchen

Lange wird es die Förderung von der Arbeitsagentur allerdings nicht mehr geben:

[…] Höchst wahrscheinlich wird sich die Förderfähigkeit von Schreibtischen demnächst auflösen, da der jeweilige Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes die bestmögliche gesundheitliche Ausstattung bereitstellen soll. Erster Ansprechpartner ist grundsätzlich immer der Betrieb. Quelle: Mail der Arbeitsagentur

Quelle: Mail der Arbeitsagentur

Damit verstreicht dann auch die letzte Chance einen höhenverstellbaren Schreibtisch kostenfrei zu erhalten: Denn wie bereits eingangs erwähnt, war es in den letzten Jahren schon schwer einen solchen Schreibtisch gefördert zu bekommen.

Keine Krankenkasse und auch keine Rentenversicherung bezahlen dir 2023 deinen höhenverstellbaren Schreibtisch, den du für deine tägliche Arbeit nutzt.

Wenige Jahre zuvor war das noch möglich. Allerdings hat sich jetzt das Blatt gewendet und letztendlich ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung der Arbeitsmittel verpflichtet, so auch für einen Schreibtisch.

Solltest du also eine oben genannten Beschwerden oder Erkrankungen vorweisen können, hast du aktuell wohl eine letzte Möglichkeit dir eine solche Förderung beim Arbeitsamt zu sichern!

Quellen: Arbeitsagentur, Barmer

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