Höhenverstellbarer Schreibtisch bezahlt

So wird dein Schreibtisch in 2023 vom Arbeitsamt bezahlt (Gelöst!)

In Zeiten wo sich weder die Krankenkasse, noch die Rentenversicherung für dein Wohlergehen am Schreibtisch verantwortlich fühlen, blieb letzten Endes nur noch dein Arbeitgeber.

Denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir eine anständige Büroausstattung bereitzustellen.

Was es für einen höhenverstellbaren Schreibtisch noch als letzte Möglichkeit gibt, diesen für deinen Arbeitsplatz gefördert zu bekommen und wie ich einen solchen bezahlt bekomme habe, möchte ich dir in den folgenden Absätzen erklären 🙂

Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber für deine Büroausstattung verantwortlich

Fangen wir mal von Vorne an:

Schon im vergangenen Jahr 2022 war es schwierig einen Schreibtisch bezahlt zu bekommen, solange es der Arbeitgeber nicht freiwillig angeboten hat.

Mittlerweile übernimmt leider weder die Rentenversicherung, noch die Krankenkasse die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch für dich, da letztendlich der Arbeitgeber für dich und deine Büroausstattung verantwortlich ist.

Warum dich dein Arbeitgeber mit einem Schreibtisch unterstützen sollte, liegt eigentlich auf der Hand:

Besser investiert der Chef in die Mitarbeiter:innen und in deren Gesundheit und spart sich damit letztendlich sogar noch gutes Geld, anstatt das er das offensichtliche ignoriert. Wie dein Chef geld spart, wenn er dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch bezahlt?

Eigentlich logisch und eine echte Win-Win Situation:

Du als Angestellter bist weniger Krank, weil du mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch deine Gesundheit förderst, weniger monotone Arbeit verrichtest und schon muss dein Chef deinen Arbeitsausfall nicht mehr ausgleichen. Denn im worst-case zahlt dein Chef schon nach wenigen Tagen Krankheit drauf, weil du wegen deiner Krankheit deiner Arbeit nicht nachkommen kannst.

Wie du deinen Chef mit starken Argumenten überzeugen kannst und warum er für deine Büroausstattung verantwortlich ist, verrate ich dir im verlinkten Beitrag.

Sollte das aber nicht funktionieren, unterstützt dich aber aktuell noch die Bundesagentur für Arbeit dabei:

Höhenverstellbare Schreibtische werden (noch) von der Bundesagentur für Arbeit gefördert

Ich weiß schon, was du jetzt denkst: “Hä? Aber ich bin doch gar nicht Arbeitslos

So oder so ähnlich dachte ich auch… aber nein, das musst du ja auch gar nicht sein.

Denn auch als gewöhnlicher Arbeitnehmer kannst du Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit beziehen, die dich in deinem Berufsleben unterstützen. Denn schließlich ist ja genau das das Aufgabengebiet der Arbeitsagentur, und nicht nur “Hartz 4”, was man häufig damit verbindet.

Und so hast du auch ohne deinen Arbeitgeber im Jahr 2023 noch eine Chance auf die Kostenübernahme für deinen höhenverstellbaren Schreibtisch, durch die Arbeitsagentur:

Die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch übernimmt in 2023 nur noch die Bundesagentur für Arbeit für dich, wenn du eine gesundheitliche Einschränkung hast und dich der Schreibtisch bei der Erfüllung deiner Arbeit unterstützen kann. Was du dazu vorweisen musst, steht im Paragraph 19 des Sozialgesetzbuchs III.

Was genau im §19 des SGBIII zur “Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben” steht und was in meinem Fall im November 2022 funktioniert hat, das erkläre ich dir jetzt in den folgenden Absätzen.

Und warum sich leider auch daran bald etwas ändern könnte, verrate ich dir am Ende des Beitrags.

Wann fördert das Arbeitsamt einen höhenverstellbaren Schreibtisch?

Das Arbeitsamt kann dir einen höhenverstellbarem Schreibtisch bezahlen, soweit, so gut.

Aber wie, oder besser wann wird ein Schreibtisch vom Arbeitsamt bezahlt?

Wie du dir sicherlich schon denken kannst, ist das nicht mal eben so, dass du zum Arbeitsamt stiefelst, sagst “ich hätte da gerne mal einen höhenverstellbaren Schreibtisch” – und ZACK, du bekommst ihn.

Wenn du den Beitrag zur Kostenübernahme von höhenverstellbaren Schreibtischen aus dem letzten Jahr gelesen hast, dann kannst du dir schon denken, dass das nicht ganz so einfach ist und du dafür gewisse Unterlagen einreichen musst.

Um allerdings erst einmal überhaupt “das Recht” darauf zu haben, die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, musst du eine Beschwerde oder gar eine Krankheit vorweisen, die das Arbeitsamt als “Förderfähig” definiert hat.

Dafür kommt natürlich kein temporäres Zwicken in Frage, sondern es muss schon eine dauerhafte körperliche Beschwerde oder Einschränkung sein:

Hast du Probleme deine Arbeit zu bewerkstelligen aufgrund von gesundheitlichen und zugleich körperlichen Beschwerden oder hast sogar eine anerkannte körperliche Behinderung, dann kann das Arbeitsamt mit dem Programm der “Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben” dir bei bestimmten Krankheitsbildern unter die Arme greifen und bezahlt dir einen höhenverstellbaren Schreibtisch.

Welches Krankheitsbild oder Behinderung das ist, steht im Sozialgesetzbuch III geschrieben und wird im Paragraph §19 definiert.

Was genau darunter fällt, das möchte ich dir jetzt im folgenden Absatz erläutern:

Das Arbeitsamt erfüllt den Paragraph §19 des Sozialgesetzbuchs III (§19 SGB III)

Auf meine Anfrage ans Arbeitsamt, was mich denn für die Förderung eines Schreibtischs berechtigt hat und was es sonst noch für Krankheitsbilder dafür gibt, habe ich es quasi aus erster Hand erfahren:

Das Arbeitsamt ist Reha-Träger und kommt dem §19 Paragraph des Sozialgesetzbuchs III nach:

[…] Ausschlaggebend ist für den Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit die Erfüllung des § 19 SGB III. Erster Ansprechpartner ist grundsätzlich immer der Betrieb.

Quelle: Mail der Arbeitsagentur

So wissen wir nun, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Sozialgesetzbuch III (3) verpflichtet ist und dem hier relevanten Paragraph §19 nachkommen muss. Allerdings ist immer erstmal dein Betrieb für deine Büroausstattung verantwortlich und muss vorher für eine Unterstützung angefragt werden.

So weit, so gut.

Was dazu in dem Paragraph §19 geschrieben steht und für einen höhenverstellbaren Schreibtisch letztlich interessant ist, das verrate ich dir jetzt:

Deswegen bezahlt das Arbeitsamt einen höhenverstellbaren Schreibtisch (+Krankheitsbilder)

Warum das Arbeitsamt den neunzehnten Paragraphen (§19) des SGB III erfüllen muss, habe ich dir im vorherigen Absatz erläutert.

Was jetzt aber im Sozialgesetzbuch III für die Förderung eines Schreibtisch geschrieben steht, das verrät uns schon direkt der erste Absatz in dem Gesetzestext:

(1) Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am
Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im
Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind
und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich Menschen mit
Lernbehinderungen.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014659.pdf

Das bedeutet im Klartext:

Sobald eine Krankheit, Beschwerde oder gar Behinderung bei dir vorliegt und von Dauer ist und du deinem Beruf nicht mehr ohne Einschränkungen nachkommen kannst, es aber möchtest, bist du grundsätzlich dazu berechtigt bist, eine Förderung durch das Förderprogramm “Teilhabe am Arbeitsleben” vom Arbeitsamt zu erhalten.

Darunter fällt zwar auch eine Lernbehinderung, aber das man deswegen einen höhenverstellbaren Schreibtisch erhält, kann ich mir kaum vorstellen 😛

Denn schließlich geht’s ja darum, dich bei deinem Leiden zu unterstützen, was dich von der Arbeit abhalten könnte und womit deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Das ist im Falle eines höhenverstellbaren Schreibtischs der klare Benefit, dass du Abwechslung bei der Sitzposition erhältst und womit du auch im Arbeiten stehen kannst, um eine körperliche Einschränkung zu kompensieren.

Zu solch einer Einschränkung kann eine der folgenden typischen Bürokrankheiten zählen:

  • Hexenschuss
  • ISG Syndrom
  • Ischiasschmerz
  • Bandscheibenvorfall
  • Osteoporose
  • Wirbelkanalverengung
  • Wirbelgelenkarthrose
  • Wirbelgleiten

… die mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch kompensiert werden könnten, damit du deiner Arbeit wieder nach kommen kannst.

Dass du für eine Förderung durch das Arbeitsamt aber noch keine anerkannte Behinderung haben musst, sagt uns der zweite Absatz im §19:


(2) Menschen mit Behinderungen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in
Absatz 1 genannten Folgen droht.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014659.pdf

Dieser Absatz Verrät uns, dass auch schon ein erkennbares Krankheitsbild als Fördergrund ausreichen könnte, um zu einem höhenverstellbaren Schreibtisch zu gelangen.

Es muss also nicht so weit kommen, dass deine körperlichen Gesundheitseinschränkungen zu einer dauerhaften Krankheit führen, sondern das Arbeitsamt unterstützt dich auch schon dann, wenn du bereits ein vom Arzt oder einer anerkannten Institution wie einer Reha-Klink einen Nachweis hast, dass deine Beschwerden zu einer solchen bleibenden Einschränkung führen könnte.

Was in meinem Fall das Arbeitsamt für die Förderung eines Schreibtischs überzeugt hat, erfährst du einem der kommenden Beiträge 🙂

Disclaimer: Da ich weder Anwalt noch beim Arbeitsamt tätig bin, ist das meine Interpretation der mir zur Verfügung gestellten Informationen und wie ich auch letztendlich einen höhenverstellbaren Schreibtisch erhalten habe 🙂

Kosten werden auch für den Schreibtisch im Homeoffice übernommen

Wahrhaftig werden von der Arbeitsagentur für Arbeit auch elektrisch höhenverstellbare Schreibtische für deinen Arbeitsplatz im Homeoffice übernommen. Ich konnte es auch kaum glauben und habe es selbst gewagt.

Und das Ergebnis?

Es hat funktioniert und ich habe Zuhause in meinem Homeoffice einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch stehen, der von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wurde 🙂

Dazu ist es allerdings erforderlich, dass du ein schriftliches Attest von deinem Arzt oder ein ähnliche beweiskräftiges Schriftstück vorlegen kannst.

Eine Förderung für den Schreibtisch im Homeoffice ist nur dann möglich, wenn dir die Arbeit von Zuhause auch offiziell von deinem Arbeitgeber bestätigt wurde zum Beispiel in Form einer Erweiterung deines Arbeitsvertrags.

Das brauchst du für den Schreibtisch im Homeoffice:

Bitte füllen Sie die beiden Fragebögen aus und reichen mir diese zusammen mit folgenden Unterlagen zeitnah wieder ein.

  • Kopie vom Arbeitsvertrag (Grundvertrag)
  • fachärztliches Attest (vom Orthopäden)
Quelle: Mail der Arbeitsagentur

In meinem Fall hat die Erweiterung des Arbeitsvertrags um den Absatz fürs Homeoffice, zusammen mit einem ärztlichen Attest davon überzeugt, mir einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu fördern.

Darin war klar ersichtlich, dass es Problem an zwei Wirbeln der Wirbelsäule gibt. Und weil diese durch die normale Arbeitshaltung verschlimmert hätten, wurde mein Antrag für einen Sitz-Steh-Tisch befürwortet.

Für einen ärztlichen Befund sind dazu MRT- oder anderweitige Bilder und Aufnahmen sehr hilfreich, worauf klar ein Defizit zu erkennen ist. Im ärztlichen Befund kann sich der Arzt darauf berufen und sollte deinem Antrag für positiv beeinflussen.

Sollte dir ein solcher Befund oder eine beweiskräftige Aufnahme noch nicht existieren, dann kannst du dazu unverbindlich bei deinem Hausarzt anfragen und ihn um Unterstützung bitten.

Höhenverstellbare Schreibtische werden bis zu 900€ vom Arbeitsamt bezahlt

Hast du erstmal die Hürde der Vorraussetzungen für die Förderung von einem höhenverstellbaren Schreibtisch geschafft, kannst du dem Arbeitsamt zwei Schreibtische für die Förderung vorschlagen.

Und das hört sich genau so einfach an, wie es tatsächlich ist: Du darfst dir zwei elektrisch höhenverstellbare Schreibtischmodelle aussuchen.

Von diesen Schreibtischen schickst du jeweils einen Kostenvoranschlag ans Arbeitsamt. Alternativ kannst du auch vom Warenkorb einen Screenshot machen oder druckst es in ein PDF-Dokument, falls du keinen individuelle Kostenvoranschlag einholen möchtest oder benötigst.

“Übergrößen oder farbliche Sonderausführungen, die Mehrkosten verursachen” werden dabei nicht gefördert.

Bei mir hat dazu auch schon ein Screenshot vom Warenkorb ausgereicht:

mir genügt ein Angebot oder Kostenvoranschlag von einem gängigen Schreibtisch. Übergrößen oder farbliche Sonderausführungen, die Mehrkosten verursachen, können hierbei nicht berücksichtigt werden.
Sie können auch ein PDF-Ausdruck von einem Online-Kaufangbot machen, falls Sie sich kein individuellen Kostenvoranschlag von einem Hersteller/Verkäufer einholen.

Quelle: Mail der Arbeitsagentur

Die höhenverstellbaren Schreibtische dürfen jeweils bis zu 900€ inklusive Zubehör kosten, was schon eine ordentliche Summe für einen echt guten und robusten Schreibtisch ist.

Ja du liest richtig: Der Schreibtisch darf bis zu 900€ kosten!

  • zwei Kostenvoranschläge im Rahmen von je bis zu maximal 900€
Quelle: Mail der Arbeitsagentur

Sollte das nicht der Fall sein, kannst du den Warenkorb auch bis zu 900€ mit relevantem Zubehör für den Schreibtisch füllen.

Ein Bürostuhl oder Hocker zählt allerdings nicht zu dieser Förderung. Ich habs mit einem Hocker versucht und hätte auch noch wenige Euro draufzahlen wollen:

Ergonomische Arbeitsstühle (hier: Bürodrehstühle) gehören zur Grundausstattung eines Arbeitsplatzes (egal ob dieser im Betrieb oder Zuhause geregelt wurde), was bedeutet, dass der Betrieb für die Anschaffung zuständig ist. Die Übernahme der Kosten kommt nur bei speziellen behinderungsbedingten Erfordernissen in Betracht, wenn aufgrund dessen speziell angefertigte Stühle angeschafft werden müssten.

Quelle: Mail der Arbeitsagentur

Aber auch so ohne eine zusätzliche Förderung für einen Stuhl, kann man mit der Zahlung von bis zu 900€ schon echt happy sein und findet damit einen ordentlichen Schreibtisch auf dem Markt und kann sich was gönnen.

Ich habe mir dazu ein Sahnestück ausgesucht, was der aktuell schnellste höhenverstellbare Schreibtisch* ist den es gibt.

Einen detaillierten Erfahrungsbericht zum WR21 Pro Schreibtisch, mit allen positiven und negativen Dingen die mir beim Arbeiten am Schreibtisch aufgefallen sind, kannst du schon bald auf diesem Blog lesen, sobald mein Erfahrungsbericht dazu fertig ist 🙂

So beantragst du bei der Bundesagentur für Arbeit einen höhenverstellbaren Schreibtisch

Entweder vereinbarst du einen persönlichen Beratungstermin mit einem Fachberater oder du fragst wie ich über das Kontaktformular der Bundesagentur unverbindlich nach dem Stichwort “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für technische Hilfsmittel” an.

Alternativ kannst du auch deine Situation mit deinen Beschwerden schildern und gibts einen Hinweis auf die Verbesserung durch einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Das wird dann ans Team für berufliche Rehabilitation eingeordnet, worauf sich jemand bei dir meldet.

Sobald der Kontakt entsteht, wirst du aufgefordert eindeutige Nachweise der Beschwerden zu übersenden:

Das können Befunde, Arztberichte oder Reha-Entlassungspapiere sein die klar nachweisen, was deine Beschwerden sind und das diese eindeutig durch sitzende Tätigkeit entstanden sind oder zumindest verschlimmert werden.

Wenn du einen der oben genannten Krankheitsbilder nachweisen kannst, wird dir der Antrag befürwortet und du kannst deinen höhenverstellbaren Schreibtisch schon bald nutzen 🙂

Fazit

Die letzte Chance für einen kostenlosen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch im Jahr 2023, ist aktuell nur noch das die Bundesagentur für Arbeit, auch umgangssprachlich das “Arbeitsamt”.

Mit dem Förderprogramm “Teilhabe am Arbeitsleben” der Bundesagentur für Arbeit, gibt es damit eine letzte Chance, einen höhenverstellbaren Schreibtisch gefördert zu bekommen.

Dazu musst du zwar eine begründete Erkrankung vorweisen, erhältst dann aber die Möglichkeit dir einen Schreibtisch in Höhe von bis zu 900€ auszusuchen

Lange wird es die Förderung von der Arbeitsagentur allerdings nicht mehr geben:

[…] Höchst wahrscheinlich wird sich die Förderfähigkeit von Schreibtischen demnächst auflösen, da der jeweilige Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes die bestmögliche gesundheitliche Ausstattung bereitstellen soll. Erster Ansprechpartner ist grundsätzlich immer der Betrieb. Quelle: Mail der Arbeitsagentur

Quelle: Mail der Arbeitsagentur

Damit verstreicht dann auch die letzte Chance einen höhenverstellbaren Schreibtisch kostenfrei zu erhalten: Denn wie bereits eingangs erwähnt, war es in den letzten Jahren schon schwer einen solchen Schreibtisch gefördert zu bekommen.

Keine Krankenkasse und auch keine Rentenversicherung bezahlen dir 2023 deinen höhenverstellbaren Schreibtisch, den du für deine tägliche Arbeit nutzt.

Wenige Jahre zuvor war das noch möglich. Allerdings hat sich jetzt das Blatt gewendet und letztendlich ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung der Arbeitsmittel verpflichtet, so auch für einen Schreibtisch.

Solltest du also eine oben genannten Beschwerden oder Erkrankungen vorweisen können, hast du aktuell wohl eine letzte Möglichkeit dir eine solche Förderung beim Arbeitsamt zu sichern!

Quellen: Arbeitsagentur, Barmer

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Timo

Auf diesem Blog zu ergonomischen Lösungen, teile ich meine persönlichen Erfahrungen und Expertise im Bereich ergonomisches Arbeiten, einschließlich höhenverstellbare Stehschreibtische, Stehhocker, höhenverstellbare Tischgestelle und den passenden Tischplatten.

Das treibt mich an:
In meiner Generation Internet habe ich die Herausforderungen des langen Sitzens am Schreibtisch erlebt: Rücken-, Nacken- und Schulterbeschwerden sind oft die Folge. Doch ich habe nicht nur das Problem erkannt, sondern auch Lösungen gefunden. 

Meine Mission:
Mit meinem fundierten Wissen und meiner umfangreichen Datenbank für höhenverstellbare Schreibtische möchte ich dir nicht nur bei der Wahl des richtigen Schreibtischs, sondern auch bei der Auswahl der passenden ergonomischen Arbeitsmittel helfen. Mein Ziel ist es, dir umfassende Ratschläge für ein gesundes Arbeitsumfeld zu bieten.
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